1. Problematik
§ 158c VersVG bestimmt im Bereich der Pflichthaftpflichtversicherung, dass der gegenüber dem Versicherungsnehmer von der Verpflichtung zur Leistung freie Versicherer, dennoch dem geschädigten Dritten gegenüber leistungspflichtig ist. Analog dazu regelt § 24 KHVG das Gleiche für die Kfz-Haftpflichtversicherung.

