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I. Pflichtversicherung

Steinbüchler1. AuflMärz 2017

1. Problematik

§ 158c VersVG bestimmt im Bereich der Pflichthaftpflichtversicherung, dass der gegenüber dem Versicherungsnehmer von der Verpflichtung zur Leistung freie Versicherer, dennoch dem geschädigten Dritten gegenüber leistungspflichtig ist. Analog dazu regelt § 24 KHVG das Gleiche für die Kfz-Haftpflichtversicherung.

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