Zur Frage, ob ein bestimmter Anspruch der Verjährung nach § 12 Abs 1 VersVG unterliegt, ist es sinnvoll, die möglichen Ansprüche zu systematisieren. Dies wird in den nachfolgenden Abschnitten geschehen, indem der Ursprung der jeweiligen Ansprüche betrachtet und diese dann dahingehend charakterisiert werden, ob sie zu den „Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag“ zählen.

