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C. § 12 Abs 3 VersVG

Steinbüchler1. AuflMärz 2017

Im Rahmen der Erlassung des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes 1908 gab es – wie weiter oben bereits ausgeführt – zwei Entwürfe des Gesetzes: Zum einen die Regierungsvorlage und zum anderen die Reichstagsvorlage. Bezüglich des heutigen § 12 Abs 3 VersVG setzte sich die spätere Fassung des Reichstages durch.

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