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IX. Abschlagszahlungen

Steinbüchler1. AuflMärz 2017

Sind die Erhebungen des Versicherers zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung bis zum Ablauf eines Monates seit der Anzeige des Versicherungsfalles nicht beendet, kann der Versicherungsnehmer aufgrund § 11 Abs 2 VersVG in Anrechnung auf die Gesamtforderung Abschlagszahlungen in der Höhe des Betrages verlangen, den der Versicherer nach Lage der Sache mindestens zu zahlen hat.

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