vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3. Erweiterter Unfallbegriff/Unfallfiktion

Sandic1. AuflJänner 2024

Art 6 Z 2 AUVB normiert weitere Verletzungen, die ebenfalls als Unfall gelten sollen. Der Wortlaut der Unfallfiktion lautet wie folgt:

Als Unfall gelten auch folgende Ereignisse: Verrenkungen von Gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln sowie Meniskusverletzungen. Hinsichtlich abnützungsbedingter Einflüsse mit Krankheitswert findet Art. 18 Pkt. 2, Sachliche Begrenzung des Versicherungsschutzes, Anwendung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte