Nach dem klassischen Unfallbegriff liegt ein Unfall vor,
„ wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“. 124Für die Verwirklichung des Unfallbegriffes müssen somit folgende drei Elemente kumulativ vorliegen:

