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C. Besonderer Teil II: Rechtslage ab dem 1. Januar 2019

Rattacher1. AuflSeptember 2019

1. Rücktritt nach dem FernFinG

Die Finanz-Fernabsatz-Richtlinie wurde in Österreich mit FernFinG umgesetzt. Sie (RL 2002/65/EG ) sollte jene Lücke schließen, die aufgrund der Nichtanwendbarkeit der RL 97/7/EG (Fernabsatz-Richtlinie) auf Finanzdienstleistungen entstanden war (Art 3 Abs 1 1. Spiegelstrich RL 97/7/EG ). Versicherungsverträge sind Finanzdienstleistungen iSd genannten RL (Kapitel IV. A. 1.).

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