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X. Principles of European Insurance Contract Law (PEICL)13061306 Zum Wortlaut der Bestimmungen vgl XV.A.13.

Kraus1. AuflMärz 2017

Die PEICL wurden von Helmut Heiss entwickelt, liegen seit 2007 vor und sind gem Art 1:102 PEICL nur optional anwendbar, also nur durch Rechtswahl der Vertragsparteien. Durch die PEICL steht den VR die Möglichkeit offen, gesamteuropäische Produkte anzubieten.13071307 Brand in Bruck/Möller9 Vor §§ 43–48 Rz 49.

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