Versicherung für Rechnung wen es angeht iSd § 80 Abs 2541 liegt vor, wenn die Parteien (VR und VN) offen lassen, ob eigenes oder fremdes Interesse versichert sein soll.542 Die Versicherung für Rechnung wen es angeht nimmt daher eine Zwischenstellung zwischen der Eigen- und der Fremdversicherung ein.543

