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A. Entwicklung des Versicherungsrechts

Kraus1. AuflMärz 2017

Bei Betrachtung der rechtsgeschichtlichen Aufarbeitung des Zivilrechts bzw der ihm zurechenbaren Sonderrechtsgebiete fällt auf, dass das Versicherungsrecht in diesem Zusammenhang stets vernachlässigt wurde (und teilweise auch noch wird) und im Vergleich zu anderen vergleichbaren Gebieten (zB Bankwesen) nur stiefmütterlich behandelt wurde.1717 Neugebauer, Versicherungsrecht vor dem Versicherungsvertragsgesetz (1990) 1. Doch lässt sich feststellen, dass die Geschichte der Versicherung bis in das Altertum zurückreicht.1818 Höra in Terbille/Höra, Münchener Anwaltshandbuch – Versicherungsrecht, 3. Auflage (2013) § 1 Rz 6; Höra verweist dort auf den Codex Hammurabi, welcher aus 282 in einen Diorit-Block gemeißelten Rechtssätzen bestand. Der Gedanke der Versicherung basiert darauf, eine ungewisse wirtschaftliche Gefahr, welche dem Einzelnen drohen kann, durch Zusammenschluss mit anderen Gefährdeten gleichmäßig aufzuteilen.1919 Ehrenzweig, Versicherungsvertragsrecht 1.

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