Die Fortentwicklung des Versicherungsrechts 1903 in Deutschland und 1904 in der Schweiz waren „treibende Kraft“ für die Entwicklung des österreichischen Versicherungsrechts.111 Daher kann man sowohl das schweizerische als auch das deutsche Versicherungsgesetz 1908 als Vorbild für die Kodifikation des Versicherungsrechts in Österreich betrachten.112 Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts stellte die kaiserliche Versicherungsordnung von 1915 das erste österreichische Werk dar, welches ausschließlich versicherungsrechtliche Bestimmungen enthielt.113 In diesem wurde auch die vorvertragliche Anzeigepflicht berücksichtigt. Der endgültigen Versicherungsordnung 1915 gingen mehrere Entwürfe voran, die im Folgenden dargestellt werden.

