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3.1. Deutschland

Gusenleitner1. AuflJuni 2017

3.1.1. Allgemeines Landrecht für Preußische Staaten 179422 Siehe unten Kapitel 11.1.

Der historische Ursprung der vorvertraglichen Anzeigepflicht geht bereits auf das 15. Jahrhundert zurück. Bereits in den Jahren 1435, 1458 und 1484 beinhaltete die Seeversicherungsgesetzgebung von Barcelona Bestimmungen zur vorvertraglichen Anzeigepflicht. Auch in den Ordonanzen von Florenz (1526), Sevilla (1556) und Bilbao (1560) wurden ähnliche Bestimmungen entdeckt.33 Röhr, Die vorvertragliche Anzeigepflicht, in Müller/Sieg (Hrsg), Veröffentlichung des Seminars für Versicherungswissenschaft der Universität Hamburg und des Versicherungswissenschaftlichen Vereins in Hamburg e.V. Heft 56 (1980) 1; Langheid in Langheid/Wandt (Hrsg) Münchener Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz Band I 2. Auflage (2016) § 19 Rz 25.

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