3.1.1. Allgemeines Landrecht für Preußische Staaten 17942
Der historische Ursprung der vorvertraglichen Anzeigepflicht geht bereits auf das 15. Jahrhundert zurück. Bereits in den Jahren 1435, 1458 und 1484 beinhaltete die Seeversicherungsgesetzgebung von Barcelona Bestimmungen zur vorvertraglichen Anzeigepflicht. Auch in den Ordonanzen von Florenz (1526), Sevilla (1556) und Bilbao (1560) wurden ähnliche Bestimmungen entdeckt.3

