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4.1. Rechtsgrundlage der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Gusenleitner1. AuflJuni 2017

Der Ursprung der vorvertraglichen Anzeigepflicht fußt auf unterschiedlichen Ansatzpunkten. Während einige Autoren212212 Siehe dazu FN 217, 221, 225 im Kapitel 4.1.1. die Rechtsgrundlage der vorvertraglichen Anzeigepflicht im Versicherungsvertrag selbst erblicken, stützen andere Autoren213213 Siehe dazu FN 229 im Kapitel 4.1.2. die Rechtsgrundlage auf einen Vorvertrag. Demgegenüber wird wiederum von anderen Autoren214214 Siehe dazu FN 230 im Kapitel 4.1.3. vertreten, dass das Gesetz die Rechtsgrundlage der vorvertraglichen Anzeigepflicht ist. Die Ermittlung der Rechtsgrundlage der vorvertraglichen Anzeigepflicht bereitet deshalb Schwierigkeiten, weil sich die Anzeigepflicht auf einen Zeitraum bezieht, welcher vor dem Vertragsabschluss liegt und somit die Verpflichtung zur Anzeige im Rahmen der Vertragsanbahnung erfolgen muss. Die Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung gem §§ 16 ff können aber nur zur Anwendung gelangen, wenn der Vertrag abgeschlossen wurde.215215 Zu weiteren Lehrmeinungen siehe weitere Nachweise bei Röhr, Die vorvertragliche Anzeigepflicht 15 ff.

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