Der Ursprung der vorvertraglichen Anzeigepflicht fußt auf unterschiedlichen Ansatzpunkten. Während einige Autoren212 die Rechtsgrundlage der vorvertraglichen Anzeigepflicht im Versicherungsvertrag selbst erblicken, stützen andere Autoren213 die Rechtsgrundlage auf einen Vorvertrag. Demgegenüber wird wiederum von anderen Autoren214 vertreten, dass das Gesetz die Rechtsgrundlage der vorvertraglichen Anzeigepflicht ist. Die Ermittlung der Rechtsgrundlage der vorvertraglichen Anzeigepflicht bereitet deshalb Schwierigkeiten, weil sich die Anzeigepflicht auf einen Zeitraum bezieht, welcher vor dem Vertragsabschluss liegt und somit die Verpflichtung zur Anzeige im Rahmen der Vertragsanbahnung erfolgen muss. Die Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung gem §§ 16 ff können aber nur zur Anwendung gelangen, wenn der Vertrag abgeschlossen wurde.215

