Regelungen zur Schädigermehrheit gibt es klarerweise nicht nur in unserer Rechtsordnung, da sich derartige Probleme und Fragen auch außerhalb unserer nationalen Grenzen stellen und auch dort einer Lösung zugeführt werden müssen. Da bereits eine Abgrenzung zu anderen Bestimmungen innerhalb des ABGB erfolgt ist, soll nun auch ein Blick – über das ABGB und nationale Grenzen hinaus – in andere Rechtsordnungen mit den jeweiligen Regelungen zur Schädigermehrheit nicht fehlen. An dieser Stelle wird nun aber keine umfassende Darstellung diverser einschlägiger Bestimmungen fremder Rechtsordnungen erfolgen, da der Fokus dieser Arbeit auf der österreichischen zivilrechtlichen Schädigermehrheit ausgehend von den §§ 1301 f ABGB liegen soll. Stattdessen soll lediglich ein kurzer Überblick (unter besonderer Berücksichtigung des deutschen BGB) über einige einschlägige Normen mit Hinweis auf weiterführende deutschsprachige Lit erfolgen.

