Die §§ 1301 f ABGB (und das Schadenersatzrecht im Allgemeinen) können auf eine langjährige und bemerkenswerte Entwicklungsgeschichte zurückblicken. Nachstehende Ausführungen sollen den historischen Weg, den die Regelungen zur Schädigermehrheit bisher genommen haben, strukturiert darstellen und unter Heranziehung der entsprechenden Normen verdeutlichen, wie wir zu unserem geltenden Recht gekommen sind und idF als Grundlage für eine mögliche historische Interpretation bzw Argumentation dienen.

