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I. Einleitung

Bürkl1. AuflMärz 2023

„Casum sentit dominus“ – „einen Zufall trägt der Eigentümer“ – beschreibt eine Zurechnungsformel für den Fall der zufälligen Sachverschlechterung. In diesem Zusammenhang hat sich in der österreichischen Rechtsordnung die Grundregel herausgebildet, dass jedermann das allgemeine Lebensrisiko und damit den erlittenen Schaden selbst zu tragen hat. Nur in Ausnahmefällen und bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen – wie etwa Rechtswidrigkeit des Handelns, (zumindest potentielle) Kausalität dieses Verhaltens für den Schaden, Adäquanz und Rechtswidrigkeitszusammenhang11 Dies gilt im Fall einer Verschuldenshaftung, bei der auch das Verschulden zu berücksichtigen ist. Dazu näher zB Koziol, Grundfragen Rz 2/49 ff; Riedler, ZR IV SchRBT GesSch6 Rz 2/8 ff. Die Zitierweise in dieser Arbeit erfolgt nach den Regelungen von Dax/Hopf, AZR8 1 ff und wird ergänzt durch Keiler/Bezemek, leg cit4 Rz 1 ff (zur Literaturordnung insb Rz 12). – kann der wirtschaftliche Nachteil eines erlittenen Schadens vom Geschädigten auf einen Anderen (Schädiger) übertragen werden. Der (bei verschuldensabhängiger Haftung) als Ausgleichs-, Präventions- und Sanktionsinstrument22 Koziol, Haftpflichtrecht I4 A Rz 35 ff; Riedler, ZR IV SchRBT GesSch6 Rz 2/2. Wobei im Zivilrecht va der Ausgleichscharakter im Vordergrund steht. wirkende Schadenersatzanspruch kann also nur dann verlangt werden, wenn das Gesetz oder ganz allgemein eine Schadenüberwälzungsnorm die Ersatzpflicht einem Dritten auferlegt. Ungeachtet ob die Schadenszurechnung aus einer Gefährdungshaftung, einer Eingriffshaftung oder aus einem Verschulden resultiert, in sehr vielen Fällen können die entsprechenden Haftungsvoraussetzungen nicht nur bei einer Person bejaht werden, sondern oftmals treffen diese Zurechnungsbedingungen gleich für mehrere Personen zu. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass für einen Schaden das Verhalten mehrerer Personen (unterschiedliche Schädiger) ursächlich ist und idF jene Personen dann als Verantwortliche zum Schadensausgleich herangezogen werden können.

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