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3.1 Allgemeines

Lummerstorfer6. AuflOktober 2019

Unter Rechnungslegung wird üblicherweise die Erstellung der Jahresabrechnung in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung samt Vermögensübersicht oder die Erstellung einer Bilanz bzw eines Jahresabschlusses verstanden. Zu beachten ist allerdings, dass das VerG den Terminus „Jahresabschluss“ als Überbegriff für beide genannten Kategorien verwendet. Der Jahresabschluss im Sinne des UGB wird enger definiert und umfasst nur Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang.

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