Zwischen Verein und Vereinsmitglied kann auch ein echter Schiedsvertrag iSd § 577 ZPO2720 abgeschlossen werden,2721 der auch eine Anrufung der ordentlichen Gerichte verhindern würde. Ein derartiges Schiedsgericht kann entweder anstatt der vereinsinternen Schlichtungsstelle (bzw dem Schiedsgericht) oder nach dieser (diesem) zur Entscheidung berufen werden. Grundsätzlich wird aber ein ordnungsgemäß vereinbartes (echtes) Schiedsgericht selbst bei Vereinbarung einer zusätzlichen Schlichtungsstelle sofort angerufen werden können, wird von § 8 Abs 1 das Erfordernis der Ausschöpfung eines vereinsinternen Schlichtungszuges nur im Verhältnis zu ordentlichen Gerichten, nicht aber auch zu Schiedsgerichten normiert.2722 Seit dem SchiedsRÄG 2006 sind alle vermögensrechtlichen Ansprüche objektiv schiedsfähig, dazu Seite 522