Es würde den Rahmen dieses Buches sprengen, alle denkbaren Haftungen im Innen- und Außenverhältnis des Vereins darzustellen – die folgenden Kapitel behandeln daher einige gerade (auch) Vereine immer wieder betreffende Haftungsfragen, nämlich: Für wen muss der Verein <i>Höhne/Jöchl</i> in <i>Höhne/Jöchl/Lummerstorfer</i> (Hrsg), Das Recht der Vereine<sup>Aufl. 6</sup> (2019) Die Haftung des Vereins, seiner Mitglieder und Organe, Seite 420 Seite 420
einstehen (Kapitel 19.1 bis 19.3), ist er verpflichtet, sich eine besondere Form der Organisation zu geben (Kapitel 19.4), was muss der Verein als Veranstalter uÄ bedenken (Kapitel 19.5) und kann er sich gegen Ansprüche jeglicher Art durch besondere Klauseln wappnen (Kapitel 19.6). Damit wird in den meisten Fällen – aber nicht ausschließlich – die Außenhaftung des Vereins angesprochen: Es ist durchaus denkbar, dass ein Mitglied des Vereins diesen in Anspruch nimmt, weil Verkehrssicherungspflichten verletzt wurden, ebenso ist es aber möglich, dass aus diesem Titel ein Nicht-Mitglied Forderungen erhebt. Aus diesem Grund wird keine strikte Trennung der beiden Ebenen durchgeführt. Kapitel 19.7 geht der Frage nach, wann es für das einzelne Vereinsmitglied gefährlich werden kann, Kapitel 19.8 behandelt die Haftung der Vereinsorgane und Rechnungsprüfer.