Die Auseinandersetzungen unter Nachbarn haben an Härte und Intensität in den letzten Jahren deutlich zugenommen – Grund hiefür dürfte nicht zuletzt eine hinsichtlich der Klagslegitimation großzügigere, aber auch hinsichtlich der Ruhe- und Erholungsbedürfnisse von Anrainern sensibler gewordene Judikatur sein. Die Einwirkungen auf Nachbarn können mannigfaltiger Natur sein, sei es durch Hundegeheul, laute Kommandos, Exkremente, Geruch und angeschwemmte <i>Höhne/Jöchl</i> in <i>Höhne/Jöchl/Lummerstorfer</i> (Hrsg), Das Recht der Vereine<sup>Aufl. 6</sup> (2019) Allgemeines, Seite 413 Seite 413
Exkremente, Lautsprecheranlagen und Lärmimmissionen, Tennisbälle, Erschütterungen, Abwässer, Zigarrengeruch, aber auch Hühnerhaltung und vieles anderes. Diese Einwirkungen auf Nachbarn werden als Immissionen bezeichnet. Vereine haben als Veranstalter, Betreiber von Sportplätzen, im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit und in vielen anderen denkbaren Betätigungsfeldern ein nicht unerhebliches Risiko, in nachbarrechtliche Auseinandersetzungen verwickelt zu werden.