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16.3 Keine Anwendbarkeit des MRG

Höhne/Jöchl6. AuflOktober 2019

Wenn das MRG keine Anwendung findet, sind die gesetzlichen Grundlagen für Mietverträge die §§ 1090 ff des ABGB. Die praktische Bedeutung der §§ 1090 ff ABGB ist eine sehr eingeschränkte, da diese mit einer für die Geschäftsraummiete bedeutsamen Ausnahme (Zinsminderungsrecht gem § 1096 ABGB) nicht zwingenden Charakters sind; das heißt, dass von diesen Bestimmungen durch vertragliche Vereinbarung abgegangen werden kann.

Seite 379

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