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16.4 Sonderfall Sportstättenschutzgesetz (SpSchG)19591959Vgl die ausführliche Darstellung von Grassl-Palten, Das neue Sportstättenschutzgesetz, wobl 1990, 113.

Höhne/Jöchl6. AuflOktober 2019

Das am 1. 1. 1991 als Nachfolger des Spielplatzschutzgesetzes19601960StGBl 1920/334. in Kraft getretene SpSchG dient der Erhaltung des vorhandenen Bestands an Sportplätzen durch die Schaffung eines besonderen Kündigungsschutzes. Das Ziel, vorhandene Sportplätze zu schützen, zeigt sich schon am zeitlichen Geltungsbereich des Gesetzes: Unter das SpSchG fällt nur die Miete von Grundflächen, die am 31. 12. 1988 bereits drei Jahre oder länger vermietet waren.

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