vorheriges Dokument
nächstes Dokument

13.4 Register der wirtschaftlichen Eigentümer

Höhne/Jöchl6. AuflOktober 2019

13.4.1 Allgemeines

Die vierte EU-Geldwäsche-Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, ein Register der „wirtschaftlichen Eigentümer“ einzurichten. Dahinter steht die simple Frage des EU-Gesetzgebers,

Seite 285

wer in Wahrheit hinter einer Gesellschaft steht bzw wem Erträgnisse einer Gesellschaft zukommen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!