13.4.1 Allgemeines
Die vierte EU-Geldwäsche-Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, ein Register der „wirtschaftlichen Eigentümer“ einzurichten. Dahinter steht die simple Frage des EU-Gesetzgebers, Seite 285wer in Wahrheit hinter einer Gesellschaft steht bzw wem Erträgnisse einer Gesellschaft zukommen.