Mit dem neuen Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das durch das Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015 (GG 2015)147 eingeführt wurde, sollten, so die Materialien,148 Gründern von Stiftungen und Fonds zeitgemäße Gestaltungsmöglichkeiten zu Zwecken der Gemeinnützigkeit eröffnet werden. Der Gemeinnützigkeitsbegriff des BStFG 2015 ist dabei mit jenem des Steuerrechts ident, sodass – anders als etwa bei Privatstiftungen nach PSG – sichergestellt ist, dass das Stiftungsvermögen auch in den Augen der Abgabenbehörden gemeinnützig behandelt wird. Das BStFG 2015 nimmt sowohl beim VerG als auch am PSG Anleihe und verbindet dabei Elemente aus beiden Gesetzen.