Die Privatstiftung140 (PS) ist ähnlich den Kapitalgesellschaften ausgestattet, sie ist auch eine juristische Person, allerdings keine Körperschaft. Sie hat weder Eigentümer noch Mitglieder, sondern Begünstigte, die die Zielpersonen der Zweckverwirklichung sind. Die Privatstiftung Seite 26„gehört sich selbst“. Stifter können natürliche wie juristische Personen sein. Die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen finden sich im Privatstiftungsgesetz (PSG).