2.3.1 Konzernbegriff
Im gesatzten Recht findet sich die Definition des Konzerns in § 15 AktG und § 115 GmbHG. Die Definition ist in beiden Gesetzen wortident: Sind rechtlich selbstständige Unternehmen zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefasst, so bilden sie einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen.