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2.2 Zu den einzelnen Formen von Unter- und Obervereinen

Höhne/Jöchl6. AuflOktober 2019

2.2.1 Zweigvereine

Zweigvereine sind in § 1 Abs 4 als dem Hauptverein statutarisch untergeordnete Vereine definiert, die die Ziele des übergeordneten Hauptvereins mittragen.

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