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23. Immobilienertragsteuer

Lang/Unger8. AuflMärz 2025

Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen unterliegen unter gewissen Voraussetzungen dem besonderen Steuersatz von 30 %. Die Einkommensteuer wird dabei in Abhängigkeit von der Vorgehensweise zur Entrichtung der Grunderwerbsteuer in bestimmten Fällen im Wege der Immobilienertragsteuer erhoben.

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