Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen unterliegen unter gewissen Voraussetzungen dem besonderen Steuersatz von 30 %. Die Einkommensteuer wird dabei in Abhängigkeit von der Vorgehensweise zur Entrichtung der Grunderwerbsteuer in bestimmten Fällen im Wege der Immobilienertragsteuer erhoben.

