22.1. Grenzsteuersätze
§ 33 Abs 1 EStG regelt die Grenzsteuersätze aus denen sich der progressive Einkommensteuertarif ergibt. Unter dem Grenzsteuersatz versteht man jenen Steuersatz, mit dem die jeweils letzte Einheit der Bemessungsgrundlage belastet wird. Das Gesetz sieht sechs Tarifstufen vor.
NEU seit PrAG 2025
