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22. Der Einkommensteuertarif gem § 33 EStG

Lang/Unger8. AuflMärz 2025

22.1. Grenzsteuersätze

§ 33 Abs 1 EStG regelt die Grenzsteuersätze aus denen sich der progressive Einkommensteuertarif ergibt. Unter dem Grenzsteuersatz versteht man jenen Steuersatz, mit dem die jeweils letzte Einheit der Bemessungsgrundlage belastet wird. Das Gesetz sieht sechs Tarifstufen vor.

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