vorheriges Dokument
nächstes Dokument

24. Kapitalertragsteuer

Lang/Unger8. AuflMärz 2025

24.1. Allgemeines

Die Kapitalertragsteuer ist ebenfalls eine Erhebungsform der Einkommensteuer für bestimmte inländische und im Inland bezogene ausländische Kapitalerträge. Die KESt beträgt grundsätzlich 27,5 % bzw in bestimmten Fällen 25 % (insbesondere für Geldeinlagen bei Kreditinstituten); sie wird durch Abzug vom Kapitalertrag erhoben.

76

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!