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6.5 Entgegennahme der Quotenzahlungen (Pfandl/Schmid)

Pfandl/Schmid1. AuflJuni 2019

6.5. Entgegennahme der Quotenzahlungen

6.5.1. Quotenanspruch – Welche Quote ist zu erwarten?

Wie hoch der Quotenanspruch ist und ob mehrere Quotenzahlungen oder nur eine zu erwarten sind, bestimmt sich nach der Art der Beendigung des Verfahrens. Bei Beendigung mit Schlussverteilung gemäß § 136 IO ist nur eine Quotenzahlung am Ende des Verfahrens zu erwarten.10501050Allenfalls können noch Nachtragsquoten aus Verteilungen nach § 138 IO einlangen. Im Falle einer Beendigung durch Sanierungsplan oder Zahlungsplan sind je nach angebotenen Zahlungsterminen mehrere Quotenzahlungen zu erwarten. Beim Zahlungsplan kann auch zusätzlich eine Verteilungsquote ausgeschüttet werden. Auch bei Einleitung des Abschöpfungsverfahrens ist unter Umständen eine Verteilungsquote, die vom Insolvenzverwalter/Insolvenzgericht bei Beendigung des Insolvenzverfahrens ausgeschüttet wird, zu erwarten.

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