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4.14 Sonderbestimmungen für natürliche Personen (Pfandl/Schmid)

Pfandl/Schmid1. AuflJuni 2019

4.14. Sonderbestimmungen für natürliche Personen

Die Insolvenzordnung sieht in ihrem 7. Teil Sonderbestimmungen für natürliche Personen vor. Diese Sonderbestimmungen gliedern sich in drei Hauptstücke, wobei das zweite Hauptstück den Zahlungsplan und das dritte Hauptstück das Abschöpfungsverfahren betrifft (siehe hierzu Punkt 6.3. bzw Punkt 6.4.). Während das zweite und das dritte Hauptstück dieses Teiles auf alle natürlichen Personen, unabhängig davon, ob das Verfahren vor dem Landesgericht oder dem Bezirksgericht geführt wird, zur Anwendung kommen, ist das erste Hauptstück, nämlich die §§ 186 bis 192 IO,965965Dies ergibt sich einerseits aus dem Text des Gesetzes oder aus dem Kontext. Siehe hierzu die jeweiligen Vorbemerkungen zu den Bestimmungen in Mohr, IO11 bzw für § 191 die Entscheidung des OLG Innsbruck 21. 5. 2003, 1 R 96/03g (E1 in Mohr, IO11 § 191). nur im Schuldenregulierungsverfahren,966966Siehe § 182 Abs 1 IO. dh im Verfahren einer natürlichen Person vor dem Bezirksgericht anzuwenden.

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