vorheriges Dokument
nächstes Dokument

4.4 Anfechtung (Pfandl/Schmid)

Pfandl/Schmid1. AuflJuni 2019

4.4. Anfechtung

4.4.1. Allgemeines

Als Insolvenzgläubiger/Vertragspartner des Schuldners kann man mit der Anfechtung nach dem zweiten Abschnitt des ersten Hauptstückes der Insolvenzordnung (§§ 27–43 IO) konfrontiert sein. Diese Paragraphen bieten dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit Rechtshandlungen bezüglich des Vermögens des Schuldners, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, gegenüber den Insolvenzgläubigern als unwirksam erklären zu lassen, sodass die Insolvenzmasse so gestellt wird, wie sie stünde, hätte die anfechtbare Rechtshandlung nicht stattgefunden.631631Eine ausführliche Geschichte des Anfechtungsrechtes sowie Hintergrundinformationen werden in der ausführlichen Monografie von König, Die Anfechtung nach der Insolvenzordnung (derzeit in der 5. Auflage) gegeben. Eine besondere Stellung im Kreis der Anfechtungsgegner nehmen die nahen Angehörigen des Schuldners ein (§ 32 IO), hinsichtlich derer insbesondere bei den subjektiven Tatbestandsmerkmalen eine Beweislastumkehr eintritt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte