4.3. Aufrechnung
Im geschäftlichen Verkehr haben Geschäftspartner mitunter wechselseitig sowohl Forderungen als auch Verbindlichkeiten, die unter gewissen Voraussetzungen auch aufgerechnet werden können. Verfällt ein Vertragspartner in Insolvenz stellt sich die Frage, ob Forderungen und Verbindlichkeiten weiterhin aufgerechnet werden können bzw unter welchen Bedingungen?

