3.12. Steuerliche Auswirkungen der Eröffnung des Verfahrens
Verfällt der Schuldner in Insolvenz hat dies für die Gläubiger auch buchhalterische und steuerliche Konsequenzen. Dies betrifft einerseits die Ertragssteuern (Wertberichtigung) und andererseits die Umsatzsteuer (Berichtigung der Umsatzsteuer).

