3.11. Schutzrechte zur Sicherung des Fortbetriebs
Der Stellenwert der Unternehmensfortführung im Insolvenzverfahren hat sich sukzessive verstärkt. Die Fortführung des insolventen Unternehmens ist zwar kein Hauptziel des Insolvenzverfahrens, allerdings haben die Interessen des Unternehmens an sich und speziell auch der Wunsch nach Erhaltung der Arbeitsplätze seit dem IRÄG 1982 immer wieder zu Änderungen der KO in Richtung Sanierungsgedanken geführt.365 Insbesondere das IRÄG 2010 hat vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise366 der Bedeutung der Unternehmenssanierung Rechnung getragen und Schutzmechanismen zur Sicherung des Unternehmensfortbetriebes mit sich gebracht. Die Insolvenzordnung enthält mittlerweile mehrere Bestimmungen, die die Sicherung und damit den Schutz des Unternehmensfortbetriebes zum Gegenstand haben, um die Sanierung von Unternehmen zu fördern.

