vorheriges Dokument
nächstes Dokument

2.4 Gerichtszuständigkeit (Pfandl/Schmid)

Pfandl/Schmid1. AuflJuni 2019

2.4. Gerichtszuständigkeit

2.4.1. Internationale Zuständigkeit

Die internationale Zuständigkeit Österreichs ergibt sich nach der EuInsVO, wenn der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen in Österreich hat. Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen ist jener Ort, an dem der Schuldner gewöhnlich der Verwaltung seiner Interessen nachgeht und der für Dritte feststellbar ist. In diesem Zusammenhang besteht die gesetzliche Vermutung, dass der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen bei Gesellschaften oder juristischen Personen der Ort des Sitzes ist und bei natürlichen Personen die Hauptniederlassung oder sofern sie kein Unternehmen betreiben, der gewöhnliche Aufenthalt.6767Art 3 Abs 1 EUInsVO. So einfach diese Zuordnung klingt, so kompliziert kann diese im Einzelfall sein. Der EuGH musste sich bereits mehrfach (zur alten Rechtslage) mit der Frage der internationalen Zuständigkeit beschäftigen,6868ZB EuGH 20. 10. 2011, Rs C-396/09 (Interedil); EuGH 15. 12. 2011, Rs C-191/10 (Rastelli). spätestens seit der Insolvenz der NIKI Luftfahrt GmbH6969LG Korneuburg, 36 S 5/18d und AG Charlottenburg 36n IN 6433/17. ist die Problematik auch der breiten Öffentlichkeit bekannt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte