2.3. Verhaltensweisen vor Insolvenzeröffnung
Das richtige Verhalten in unkritischen Zeiten – bereits bei Abschluss von Rechtsgeschäften – kann verhindern in der Insolvenz des Vertragspartners einen Schaden zu erleiden bzw kann der diesbezügliche Schaden aus dem Forderungsausfall minimiert werden; beispielsweise durch Seite 15Haftungen Dritter, Kautionen, Eigentumsvorbehalt… Nachfolgend ein Überblick über bestimmte Absicherungen und Schutzmaßnahmen einerseits und die Zulässigkeit/Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen andererseits.

