2.2. Warnsignale für Vertragspartner
Die frühzeitige Erkennung der Insolvenz des Vertragspartners kann Schaden verhindern oder zumindest minimieren. Die Frage, welche Anzeichen für eine Insolvenz sprechen und wann lediglich eine Zahlungsstockung oder sanierbare Krise vorliegt, ist schwierig allgemein zu beantworten und hängt stets vom Einzelfall ab. Nicht jede Nichtzahlung einer fälligen Rechnung bedeutet gleich die Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners. Mehren sich die offenen Forderungen und wird bekannt, dass das Unternehmen auch andere Verbindlichkeiten nicht zahlt, dann kann es mitunter bereits zu spät sein. Eine pauschale Aussage, woran rechtzeitig erkannt werden kann, ob ein Vertragspartner insolvent ist oder nicht, scheitert daran, dass häufig Umstände von außen letztlich den Ausschlag geben, ob ein Unternehmen die Insolvenzeröffnung beantragen muss, oder den Turnaround ohne Insolvenzverfahren schafft (gelingt der Einstieg eines Investors oder scheitern die Verhandlungen, Abschluss eines Großauftrages, plötzlicher Ausfall von Schlüsselmitarbeitern, Insolvenz eines Kunden des Vertragspartners…). Nachfolgend ein Überblick zu den in der Praxis vorkommenden Warnsignalen: Seite 12

