1. Voraussetzungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt zwischen Ehegatten die gesetzliche Unterhaltsregelung des § 94 ABGB. Abs 1 enthält Verhaltenspflichten und allgemeine Rahmenbedingungen, Abs 2 normiert konkrete Unterhaltsansprüche, Abs 3 behandelt die Art der Unterhaltserbringung und den Unterhaltsverzicht.

