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I. Vereinbarungstypen

Schwimann/Kolmasch10. AuflOktober 2022

Der Kindesunterhalt kann in bestimmten Grenzen (Sittenwidrigkeit, Unterhaltshöhe, Verzichtsbeschränkungen) vertraglich reguliert werden. Entgegen dem beklagenswerten einschlägigen dogmatischen Mischmasch in Lehre und Praxis sind hier zwei Vereinbarungstypen säuberlich auseinanderzuhalten.

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