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III. Rangordnung der Unterhaltsbeziehungen

Schwimann/Kolmasch10. AuflOktober 2022

1. Mehrere Unterhaltspflichtige

Kommen für einen Unterhaltsberechtigten mehrere Unterhaltspflichtige in Betracht, so sind diese in folgender Reihenfolge heranzuziehen:33Siehe auch Ferrari in Schwab/Henrich (Hg), Familiäre Solidarität – Die Begründung und die Grenzen der Unterhaltspflicht unter Verwandten im europäischen Vergleich, Bielefeld 1997, 158.

Ehegatte während der Ehe bzw eingetragener Partner während des aufrechten Bestandes der Partnerschaft (§ 234 Abs 3 ABGB, Größenschluss aus § 71 EheG und § 22 Abs 4 EPG);444 Ob 305/97z = EvBl 1998/54.

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