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F. Produkthaftung und Produktsicherheit (Sabadello)

Sabadello3. AuflJänner 2019

F. Produkthaftung und Produktsicherheit

1. Einleitung

Compliance im Bereich Produktsicherheit und Produkthaftung ist aus mehreren Gründen von besonderer Bedeutung: Die Produkte eines Unternehmens11Mit den Begriffen „Unternehmer“ bzw „Unternehmen“ ist in diesem Kapitel durchgehend der Unternehmerbegriff des KSchG gemeint, dessen Definition nach einhelliger Auffassung jenem des PHG entspricht (für einen umfassenden Überblick vgl statt vieler Spitzer, Der Unternehmer im PHG, JBl 2003, 414). Für die Praxis folgt daraus, dass eine Inanspruchnahme aus Produkthaftung für Konsumenten kein Thema ist. Im Folgenden wird daher auf in der Literatur vereinzelt zu findende Ausnahmen für Nicht-Unternehmer nicht eingegangen. sind die Schnittstelle zu den Kunden des Unternehmens und der breiten Öffentlichkeit. Fragen der Produktsicherheit und der

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potenziellen Haftung für Fehler hängen daher unmittelbar mit dem Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit zusammen. Treten tatsächlich Haftungsfälle ein, ist der Schaden je nach Art des Produktes bzw des Fehlers mitunter folgenschwer. In diesem Abschnitt finden Sie eine Übersicht über jene Maßnahmen, die im Unternehmen ergriffen werden sollten, um die Haftung aus fehlerhaften Produkten zu vermeiden. Wesentliche gesetzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit diesem Thema finden sich im Produkthaftungsgesetz (PHG),22Bundesgesetz vom 21. Jänner 1988 über die Haftung für ein fehlerhaftes Produkt, BGBl 1988/99 idF BGBl I 2001/98. Das PHG erging in Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte (85/374/EWG ). im Produktsicherheitsgesetz (PSG)33Bundesgesetz zum Schutz vor gefährlichen Produkten (Produktsicherheitsgesetz 2004 – PSG 2004), BGBl I 2005/16. Das PSG setzt die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit in österreichisches Recht um. sowie im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB).

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