2. Gesetzliche Eigenüberprüfung als Chance der Einführung von Compliance
2.1 Allgemein
2.1.1 Einleitung – Was bedeutet Eigenüberprüfung?
Eigenüberprüfungen berechtigen35 den Rechtsunterworfenen, selbst die Einhaltung seiner Pflichten zu prüfen. Diese sind einerseits Ausdruck einer verstärkten Verlagerung der Verantwortung weg von der Behörde und andererseits eine Chance auf Missstände aufmerksam zu werden, ohne dass dies von Behörden aufgedeckt wird. Die Eigenüberprüfungen sind in den verschiedenen anlagenrechtlichen Regimen unterschiedlich ausgeführt. Im Bereich des Wasserrechts sind diese bereits seit 1959 bekannt, im Bereich des Gewerberechts seit 1988. Bei einer derartigen Prüfung verlangt der Gesetzgeber, dass der Berechtigte selbst den Umfang seines Rechts anhand der verbindlichen Bescheide und Gesetze erfasst, deren Einhaltung prüft und allfällige Mängel dokumentiert. Bei allen diesen Vorgaben darf nicht übersehen werden, dass die Überprüfungskompetenz der Behörden davon nicht berührt wird.36,37 Diese können jederzeit eine Überprüfung eines gewährten Rechts vornehmen.

