E. Umweltrecht und öffentliches Recht
1. Compliance im Bereich Umwelt und öffentliches Recht
1.1 Einleitung
Dieses Kapitel beschäftigt sich mit Fragen der Compliance im Zusammenhang mit öffentlich-rechtlichen Aspekten. Unter „öffentlichem Recht“ versteht man ganz grundsätzlich die Summe jener Regelungen, die nicht der Vereinbarung zwischen Privaten untereinander (dem sogenannten Privatrecht) zugänglich ist. Es handelt sich um all jene Normen, um das regulatorische Umfeld, in dem sich jeder Unternehmer bewegen muss. Da dieses Umfeld je nach Wirtschaftszweig ganz unterschiedlich ist, kann dieses Kapitel keinen allumfassenden Überblick geben. Die Zahl der Vorschriften, die auf die einzelnen Wirtschaftszweige in Summe entfallen, ist schlicht zu groß. So fallen beispielsweise Aspekte des Datenschutzrechtes oder des Kartellrechtes, die an anderer Stelle in dieser Publikation behandelt werden, unter den Überbegriff des öffentlichen Rechts. Dieser Abschnitt konzentriert sich daher im Wesentlichen auf allgemeingültige Aspekte, die auf nahezu alle regulatorischen Fragen anwendbar sind und versucht, einen grundsätzlichen Überblick über Regelungsmechanismen zu geben.

