G. Kapitalmarkt
1. Kapitalmarktcompliance
1.1 Einleitung
Wesentlicher Zweck des Kapitalmarktrechtes ist es, Informationsasymmetrie und Interessenkonflikte unter Marktteilnehmern auszugleichen, in anderen Worten, den funktionierenden Markt und die Anleger zu schützen. Daher ist das Kapitalmarktrecht großteils zwingendes Recht und damit der Disposition der Marktteilnehmer entzogen.1 In Anbetracht des dem Kapitalmarktrecht zugrunde liegenden Schutzgedankens sind für Verstöße gegen kapitalmarktrechtliche Vorschriften häufig strenge Sanktionen vorgesehen, wie etwa Verwaltungsstrafen (ausnahmsweise sogar gerichtliche), Veröffentlichung der verhängten Sanktion (Reputationsverlust), Handelsaussetzung (uU sogar Delisting) und mögliche Schadenersatzansprüche von Anlegern (ausnahmsweise auch direkt gegen Vorstände und Aufsichtsräte). Die Unkenntnis kapitalmarktrechtlicher Vorschriften kann daher gravierende Folgen haben. Im Folgenden werden wesentliche Aspekte der Compliance im Kapitalmarktrecht dargestellt.

