beinhaltet die Behauptungen, die eine Prozesspartei erhebt. Das Vorbringen kann sogar nur in einer reinen Bestreitung des gegnerischen Vorbringens bestehen. Auch wenn „negativa non sunt probanda“ gilt, kann es sein, dass die Bestreitung – je nach Beweislast – auch durch den Beweis des Gegenteils bewiesen werden muss.

