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Versicherungsdeckung

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Der Klient ist vom RA auch über den Umfang seiner Rechtsschutzversicherung aufzuklären. Besteht beispielsweise nur eine Versicherungssumme, welche die Prozesskosten nicht zur Gänze deckt, hat der RA seinen Mandanten entsprechend zu belehren. (Siehe auch → Rechtsschutzversicherung.)



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