der Rechtsanwälte besteht aus zwei verschiedenen Teilen. Die Versorgungseinrichtung Teil A ist Teil des Umlagesystems, mit dem die Pensionsarten, die von der Rechtsanwaltskammer geleistet werden, gespeist werden. Ein Teil dieser Einzahlungen erfolgt durch die Pauschalvergütung der Republik für die durch die Anwälte der jeweiligen Kammer geleisteten Verfahrenshilfen. Seite 338

