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Vereinfachtes Bewilligungsverfahren

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

im Exekutionsrecht bewirkt eine rasche Bewilligung des Exekutionsantrages. Voraussetzung für die Anwendung ist gemäß § 54b Abs 1 EO

Exekution wegen Geldforderung (außer in unbewegliches Vermögen) (Z 1);hereinzubringende Forderung übersteigt an Kapital nicht € 50.000 (Z 2);

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